Das Land Niedersachsen plant gemäß Verordnungsentwurf vom 07.01.2021 eine Notbetreuung in Kindertagesstätten.
Bis zum 31.01.2021 gilt demnach folgendes:
- Der Betrieb von Kindertagesstätten und Hort ist behördlich untersagt. Die Kitas und der Hort sind geschlossen.
- Eine Not-Betreuung darf angeboten werden. Der Zugang zur Not-Betreuung ist für folgende Personengruppen möglich:
- Eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter ist in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig
- Kinder bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere Sprachförderbedarf, besteht oder
- Kinder die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden
Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen:
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- Für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohl erforderlich ist
- Bei drohender Kündigung oder
- Erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten
- Die Not-Betreuung darf in kleinen Gruppen vorgenommen werden. Die Gruppengröße sieht wie folgt aus:
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- 8 Kinder im Krippenbereich
- 13 Kinder im Elementarbereich
- 10 Kinder im Hortbereich
Vor Anmeldung Ihres Kindes zur Not-Betreuung bedenken Sie bitte, dass jeder zusätzliche Kontakt zu anderen Personen die Infektionswahrscheinlichkeit zwangsläufig erhöht. Selbstverständlich gelten in dieser Pandemielage erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Hygiene und besondere Regeln für das Verhalten von Eltern, Kindern und Mitarbeitenden. Das Ansteckungsrisiko für Ihr Kind ist, wenn es die Not-Betreuung besucht, dennoch grundsätzlich höher, als wenn es zu Hause bleibt.
Weitere Regelungen
- Kinder, die zur Not-Betreuung zugelassen wurden, behalten den Not-Betreuungsplatz bis auf weiteres.
- Ausdrücklich vorbehalten bleibt in allen Fällen die
- Überprüfung der Berechtigung zur Inanspruchnahme der Not-Betreuung
- Beendigung der Not-Betreuung und Neuvergabe der Not-Betreuungsplätze
- Die Not-Betreuung findet in kleineren Gruppen statt.
Auch wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur Not-Betreuung erfüllen, kann ggf. der Fall eintreten, dass ein freier Not-Betreuungsplatz nicht zur Verfügung steht.
Anmeldung zur Not-Betreuung
- Bitte regeln Sie die Anmeldung zur Not-Betreuung möglichst frühzeitig, mindestens aber 1 Tag im Voraus.
- Die Anmeldung erfolgt direkt im Rathaus Fredenbeck, möglichst per Mail an kita@fredenbeck.de
- Der Antrag zur Zulassung zur Not-Betreuung ist zu begründen. Ein Vordruck liegt bei.
- Die Aufnahme in die Not-Betreuung erfolgt durch schriftliche Bestätigung der Samtgemeindeverwaltung