Auch wer zu Hause noch alte Feuerwerksbestände lagert oder anderweitig bekommt, darf diese nicht abbrennen und auch nicht dabeihaben. Das Abbrennverbot gilt sowohl in der Öffentlichkeit, als auch im privaten Bereich.
In Niedersachsen ist es auch nicht erlaubt, Himmelslaternen (auch bekannt als Skyballone, Skylaternen oder Kong-Ming-Laternen) steigen zu lassen, dies allerdings aus Brandschutzgründen. Eine entsprechende Verordnung gibt es schon seit 2014.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung bestimmt zudem, dass sich am 31. Dezember und am 1. Januar nicht mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit versammeln dürfen, auch wenn sie die Abstandsregel einhalten. Deshalb muss beim kommenden Jahreswechsel auch auf das beliebte Anstoßen um Mitternacht draußen mit den Nachbarn verzichtet werden.
Viele weitere Informationen rund um die Corona-Verordnung, auch speziell zu den Regelungen für das bevorstehende Weihnachtsfest und für den Jahreswechsel finden Sie unter www.landkreis-stade.de/corona und www.niedersachsen.de/Coronavirus