Dorfentwicklungsplan
Der Entwurf wird nun in den Gemeinden für jeweils vier Wochen öffentlich ausgelegt und kann wie folgt eingesehen werden:
Gemeinde Kutenholz
vom 19.04.2017 bis zum 16.05.2017
im Rathaus Fredenbeck während der Öffnungszeiten
Gemeinde Brest
vom 24.04.2017 bis zum 25.05.2017
im Rathaus Harsefeld während der Öffnungszeiten
und
im Gemeindebüro Brest während der Sprechstunde des Bürgermeisters (Sa. 13.30 – 14.30 Uhr)
Näheres zur öffentlichen Auslegung kann den jeweiligen öffentlichen Bekanntmachungen in den Aushangkästen der Gemeinde Kutenholz und der Gemeinde Brest entnommen werden. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Zum Text der öffentlichen Bekanntmachungen gelangen Sie hier
Weiterer Ablauf:
Bis zur Anerkennung des Plans durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) sind noch einige verfahrensrechtliche Schritte erforderlich:
Nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden die vorliegenden Stellungnahmen ausgewertet. Die daraufhin fertiggestellte vorläufige Fassung des Dorfentwicklungsplanes wird den beiden Räten der Gemeinde Brest und der Gemeinde Kutenholz sowie dem Arbeitskreis für die Dorfregion in einer gemeinsamen Sitzung vorgestellt.
Es folgen die jeweiligen politischen Beschlussfassungen und anschließend die Vorlage beim ArL mit der Bitte um Planerkennung. Nach der Anerkennung wird im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung, voraussichtlich nach den Sommerferien 2017, über die konkreten Fördermöglichkeiten insbesondere für Private und Vereine informiert.
Vorbehaltlich der Plananerkennung können erstmals zum 15.09.2017 Förderanträge über die jeweils zuständige Gemeinde beim ArL eingereicht werden.